Melcher Medientechnik

Professionelle Medien- und Veranstaltungstechnik

Allgemeine Mietbedingungen

1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

  • Die Vermietung des entsprechenden Vertragsgegenstandes erfolgt ausschließlich im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Mieters erkennt der Vermieter nicht an, es sei denn, es wird ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen des Vermieters gelten insofern nicht als Zustimmung zu etwaigen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung für alle Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragspartnern.
  • Die von diesen Bedingungen abweichenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

 

2. Geräte-Sicherung, Rückgabe, Folgen verspäteter Rückgabe

  • Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände bis längstens 48 Stunden nach Veranstaltungsende gegen Verlust und Beschädigungen zu sichern. Danach haftet er nur noch bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  • Der Mieter hat auf seine Kosten und Gefahr das gemietete Gerät nach Ablauf der Mietzeit unverzüglich an den Vermieter zurückzugeben.
  • Bei verspäteter Rückgabe der Mietsache kann der Vermieter Schadenersatz verlangen, soweit ihm ein Schaden endstanden ist. Wird die Mietsache nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben, hat der Mieter unbeschadet weitere Schadenersatzansprüche des Vermieters für die Zeit, die für die Instandsetzung erforderlich ist, den vollen Mietpreis zu entrichten.

 

3. Gebrauch der Mietsache

  • Der Mieter hat den Mietgegenstand in sorgfältiger Art und Weise zu gebrauchen, alle Obliegenheiten, die mit dem Besitz, dem Gebrauch und dem Erhalt der Mietsache verbunden sind, zu beachten und die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsempfehlungen des Vermieters zu befolgen. Eine Untervermietung der Geräte ist nicht gestattet, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Zustimmung vor. Der Mieter hat die Geräte in seinem unmittelbaren Besitz zu belassen und sie nur an den vereinbarten Einsatzorten zu verwenden. Der Mieter hat dem Vermieter die jederzeitige Überprüfung der Geräte zu ermöglichen.

 

4. Haftung und Rücktritt

  • Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die dem Mieter oder anderen Personen beim Gebrauch der Mietsache oder durch Funktionsuntüchtigkeit der Sache entstehen, es sei denn, der Vermieter hat vorsätzlich oder grob fahrlässig den Schaden herbeigeführt. Insoweit hat sich der Mieter selbständig, z.B. durch Abschluss einer Versicherung, abzusichern. Unberührt bleiben die Rechte des Mieters auf Mietminderung.
  • Der Mieter ist dem Vermieter für alle Schäden verantwortlich, die aus dem nicht bedienungsgemäßen Gebrauch der Mietsache entstehen. Den Schaden eines zufälligen Untergangs sowie einer zufälligen Beschädigung trägt der Mieter. Im Falle eines Totalschadens hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert zu ersetzen.
  • Unvorhergesehene, vom Vermieter nicht zu vertretene Ereignisse, berechtigen den Vermieter - unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Mieters - vom Mietvertrag zurückzutreten.

 

5. Gerichtsstand und Rechtsstand

  • Gerichtsstand ist Magdeburg
  • Bei Vermietungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gilt neben diesen Bedingungen deutsches Recht als vereinbart.

 

6. Salvatorische Klausel

  • Sollte eine Bedingung geltenden gesetzlichen Bestimmungen widersprechen, so tritt an deren Stelle derzeit gültiges Gesetzesrecht.
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